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Förderprogramme

Förderprogramme

Förderung

Was nutzt die beste Idee, wenn nicht die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen? Wir haben Ihnen nachfolgend ein paar Möglichkeiten aufgelistet, wo und wie gegebenenfalls finanzielle Unterstützung beantragt werden könnte.

WIPANO

Die Bundesregierung hat 2015 eine neue Hightech-Strategie entwickelt, die alle Technologie- und innovationspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung umfasst. Die Richtlinie läuft vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019.

Der Fokus liegt vor allem auf dem Technologietransfer von der Forschung in die Wirtschaft, um Verwertungslücken zu schließen. Dabei stehen die Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Stärkung der Innovationskraft im Mittelstand und zur Förderung innovativer Start-ups im Zentrum dieser Strategie.

Ziel der Innovationspolitik des BMWi ist nicht nur die Förderung des Entstehens von Innovationen, sondern auch deren rascher Verbreitung – durch Wissens- und Technologietransfer.

Das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ setzt genau hier an: es fördert öffentliche Forschung und Unternehmen bei der Patentierung und Verwertung ihrer Ideen und unterstützt innovative (Forschungs-) Projekte für die Normung.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen. Die Beantragung ist fortlaufend möglich, d. h. es gibt keine festen Stichtage.

Der Bereich Unternehmen fördert kleine und mittlere Unternehmen bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch Patente und Gebrauchsmuster und erleichtert ihnen dadurch den Zugang zum Thema „Schutzrechte“.

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Die Förderung ist dabei in sechs Leistungspakete (LP) unterteilt:

WIPANO Förderung

Online-Anträge für den Bereich Unternehmen werden ab April 2016 vom BMWi zur Verfügung gestellt werden.

Förderprogramme der Bundesländer

Seitens der Bundesländer gibt es eine Reihe an Förderprogrammen, die zum Teil auch eine anteilige Übernahme der Kosten einer ersten Patentanmeldung umfassen. Eine Übersicht finden Sie hier: Zentrum für Mittelstandsberatung.

Verfahrenskostenhilfe

Für eine Vielzahl an gewerblichen Schutzrechten, die durch das Deutsche Patent- und Markenamt erteilt werden, hat der Gesetzgeber Verfahrenskostenhilfe vorgesehen. Für die Gewährung ist eine ausreichende Aussicht auf Erteilung eines Patents Voraussetzung.

Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe setzt voraus, dass die Patentanmeldung nicht mutwillig erscheint. Eine Patentanmeldung ist mutwillig, wenn ein verständiger, nicht mittelloser Anmelder, der für die Verfahrenskosten selbst aufkommen müsste, bei vernünftiger Würdigung der Umstände auf die konkret beabsichtigte Rechtsverfolgung auch dann verzichten würde, wenn diese für sich gesehen erfolgversprechend wäre.

Mutwilligkeit kann auch bei Aussicht auf jedenfalls teilweise Patenterteilung unterstellt werden. In einem solchen Fall bedarf es keiner Prüfung der Erfolgsaussicht.

Als Nachweis über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines VKH-Antragstellers sind Kontoauszüge ausreichend, die Vorlage spezieller Bescheinigungen des kontoführenden Kreditinstituts ist nicht erforderlich. Zum Nachweis der Höhe der Monatsbeiträge in einer Krankenkasse bedarf es nicht der Vorlage des Versicherungsscheines, eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, die auch noch die Höhe der monatlichen Beiträge enthält, ist ausreichend.

Eine Übersicht finden Sie im Merkblatt des Deutschen Patent- und Markenamts.