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Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

Überblick

Gebrauchsmuster gehören, wie Patente, zu den technischen Schutzrechten.Technische Erfindungen sind schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützbar. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel.

Im Unterschied zu Patenten kann durch ein Gebrauchsmuster kein Schutz für Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge, erlangt werden. Während es von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen sein. Das liegt darin begründet, dass bei der Eintragung von Gebrauchsmustern nur eine Formalprüfung stattfindet, aber keine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Neuheit, Erfinderische Tätigkeit oder gewerbliche Anwendbarkeit.

Durch die schnelle Eintragung kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen. Vermeintliche Vorteile und Nachteile eines Gebrauchsmuster im Vergleich zu einem Patent haben wir nachfolgend kurz skizziert.

Vorteile im Vergleich zu einem Patent

  • Kurze Zeitspanne von Anmeldung bis Eintragung (Im Regelfall wenige Wochen)
  • Zeitnahe Möglichkeit der Durchsetzung von Ausschließlichkeitsrechten
  • Relativer Neuheitsbegriff: sechs Monate Neuheitsschonfrist auf anmelderseitige Offenbarungen der Erfindung vor dem Anmeldetag
  • Abzweigung eines Gebrauchsmusters aus einer Patentanmeldung mit gleichem Inhalt möglich
  • Stand der Technik bildet „nur“ schriftliche Beschreibung und Benutzung innerhalb der BRD

Nachteile im Vergleich zu einem Patent

  • Laufzeit nur zehn Jahre
  • Kein geprüftes Schutzrecht; Ungewissheit der Rechtsbeständigkeit
    • Aber: Recherche kann gesondert beantragt werden
    • Beschränkung des Schutzumfangs durch den Anmelder möglich
  • Verfahrensansprüche vom Schutz ausgeschlossen
  • Gebrauchsmusterschutz in nur wenigen Ländern verfügbar

Taktischer Einsatz von Gebrauchsmustern

Gebrauchsmustern haftet der Ruf an, eine günstige Variante des Patents zu sein. In der Tat liegen die Kosten für eine Gebrauchsmusteranmeldung amtsseitig niedriger als die Kosten für eine Patentanmeldung. Hauptkostenträger ist jedoch, sowohl bei Patenten als auch bei Gebrauchsmustern, das Ausarbeiten von Anmeldeunterlagen. Die Kosten hierfür sind für beide Schutzrechte nahezu gleich.

Die Tatsache, dass Gebrauchmuster amtsseitig nur in Hinsicht auf die Erfüllung von Formalerfordernissen geprüften werden, erschweren die Beurteilung durch den Gebrauchsmusterinhaber, ob sein Gebrauchsmuster auch rechtsbeständig ist. Dieses ist dann relevant, wenn der Gebrauchsmusterinhaber beabsichtigt, Verbietungsrechte aus dem Gebrauchsmuster gegenüber vermeintlichen Verletzern des Gebrauchsmusters durchsetzen zu wollen. Die vermeintlichen Verletzer können nämlich im Rahmen einer parallel zum Verletzungsverfahren einreichbaren Löschungsklage, die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters prüfen.

Die Gefahr mangelnder Rechtsbeständigkeit lässt sich jedoch durch das Beantragen einer Recherche durch das Patentamts reduzieren. Fördert das Recherchenergebnis Stand der Technik zu Tage, die berechtigte Zweifel an der Neuheit und an dem erfinderischen Schritt des Schutzgegenstands erwecken, ist das Gebrauchsmuster in einem Beschränkungsverfahren anpassbar.

Darüber hinaus eröffnet eine Gebrauchsmusterabzweigung aus einer Patentanmeldung eine schnelle Durchsetzbarkeit von Verbietungsrechten. Wurde nämlich in Rahmen eines Patentanmeldeverfahrens ein Prüfungsbescheid erlassen, der es anmelderseitig erlaubt abzuschätzen, was für ein Gegenstand seitens des Amts zum Patent erteilt werden würde, kann ein auf eben diesen Gegenstand fokussiertes Gebrauchsmuster abgezweigt werden. Zieht sich das Erteilungsverfahren für das Patent noch eine Weile hin, ist der gleiche Gegenstand zeitnah durch das Gebrauchsmuster auf den erteilungswürden Gegenstand einsetzbar.


Schorr IP berät Sie umfassend und verständlich im direkten Beratungsgespräch zu Ihren Fragen bezüglich Ihrer Erfindung. Wir prüfen Ihre technische Entwicklung dahingehend, ob diese dem Patentschutz zugänglich ist und ob eine Aussicht auf Erteilung eines Patents bestehen könnte oder ob eher ein Gebrauchsmuster in Frage kommen könnte. Gerne übernehmen wir das Ausarbeiten, Anmelden und Verteidigen Ihrer Gebrauchsmusteranmeldung / Ihres Gebrauchsmusters.