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Externes IP-Department

Externes IP-Department

Sie sind Privatperson oder ein Unternehmen und entwickeln innovative Produkte und/oder kreative Marken und Designs, besitzen aber keine eigene Patentabteilung?

Dafür gibt es vielseitige Gründe, aber Sie sollten nicht auf die Vorzüge gewerblicher Schutzrechte verzichten, um:

Monopol

Alleinstellungsmerkmale auf- und auszubauen, Wettbewerber klein oder gar in Gänze fernzuhalten,

Kreativität

Mitarbeiter für Schutzrechtsthemen zu sensibilisieren und deren Einfallsreichtum zu fördern,

Sicherheit

nicht unwissentlich und ungewollt Rechte Dritter zu verletzen,

Recht

und bei alledem rechtskonform zu handeln.

Schorr IP bietet Ihnen die Möglichkeit, IP Themen in Gänze oder auch nur teilweise auszulagern. So können Sie die Verwaltung inklusive Fristenkontrolle an uns abgeben und darüber hinaus, je nach Bedarf, Expertenwissen abrufen, beispielsweise folgende Leistungen:

 

Monopol – Verwaltung von Schutzrechtsportfolios

Vorbereiten von Schutzrechtsanmeldungen

  • Auswerten vorgelegter Ideen, Prüfen der Handlungsmöglichkeiten und Skizzieren der weiteren Vorgehensweise; ggf. Klären von Rückfragen direkt mit dem/den Erfinder/n
  • Ggf. Durchführen von Kurz-Recherchen zum Klären, ob Stand der Technik entgegensteht
  • Ausarbeiten von Schutzrechtsanmeldungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und, wenn gewollt (empfehlenswert), direkt mit dem Erfinder

Einreichen von Schutzrechtsanmeldung und Durchführen des Erteilungsverfahrens

  • Einreichen von Schutzrechtsanmeldungen mit Übernahme der Vertretung
  • Notieren und Verwalten aller anfallenden amtsseitigen und auftraggeberseitigen Fristen
  • Auswerten von Rechercheergebnissen und Prüfungsbescheiden des Amtes
  • Ausarbeiten und Einreichen von Erwiderungen auf Bescheide des Amte.
  • Betreuung paralleler internationaler, europäischer und/oder nationaler Schutzrechtsanmeldungen
  • Durchsetzen von Schutzrechtsanmeldungen in Anmeldebeschwerdeverfahren und Erinnerungsverfahren

Verteidigen und Durchsetzen von erteilten Schutzrechten

  • Sicherstellen der Aufrechterhaltung von Schutzrechten durch Jahres-/Verlängerungsgebühren
  • Verteidigen von Schutzrechten in Einspruchs-, Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren
  • Verteidigen von Schutzrechten in Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Durchsetzen von Schutzrechten durch Abmahnverfahren, Unterlassungsklagen und Lizenzverhandlungen
Kreativität – Steigern des vorhandenen Potentials

Seminare, Schulungen und Workshops

Schorr IP macht Ihre Mitarbeiter fit im Bereich gewerblicher Schutzrechte. In Seminaren, Schulungen oder Workshops vermitteln wir Basiswissen im Bereich gewerblicher Schutzrechte an Ihre Mitarbeiter. Ziel hierbei ist stets, Ihre Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, beurteilen zu können, ob deren derzeitiger Arbeitsgegenstand schutzrechtsfähig sein könnte oder nicht. Darüber hinaus vermitteln wir die Grundlagen, wie Schutzrechte zu lesen sind, um deren Inhalt leicht und schnell erfassen zu können und um den Schutzbereich des Schutzrechtes abschätzen zu können. Schutzrechtsproblematiken können hierdurch schneller erkannt und durch die Geschäftsführung verwertet werden.

Patent-/Produktportfolio

Eine effiziente Nutzung und Verwaltung Ihrer Schutzrechte erfordert eine direkte Zuordnung eines Schutzrechts, insbesondere eines Patents oder Gebrauchsmusters, zu einem konkreten Gegenstand (Produkt, Baugruppe, Bauteil). Oft werden Erfindung in mehreren Produkten verwendet, was eine Mehrfachzuordnung erfordert. Gut strukturierte Patent-/Produktportfolios erlauben, beispielsweise beim Feststellen einer Produktnachahmung durch Dritte, das schnelle Erfassen der betroffenen Schutzrechte und ermöglichen ein schnelles und umfassendes Handeln.

Monitoring

Monitoring umfasst die Beobachtung von bestimmten oder unbestimmten Schutzrechten Dritter. Zum einen kann eine Patentanmeldung eines Wettbewerbers beobachtet werden, um im passenden Moment Einspruch einzulegen. Darüber hinaus lassen sich alle Veröffentlichungen von Schutzrechten in bestimmten zeitlichen Abständen aufzeigen, insbesondere geordnet nach technischen Bereichen. So ist eine Beobachtung des Gangs der Entwicklung der Wettbewerber möglich. Die eigenen Mitarbeiter können so Anstöße von Außen bekommen und ggf. Umgehungslösungen zeitnah entwickeln.

Sicherheit – Primat des Handelns

Freedom-to-Operate

Vor Markteinführung eines Produktes in einem Land, sollte die dortige Schutzrechtssituation geprüft werden. Auch wenn Ihr Unternehmen in Bezug auf das Produkt Schutzrechtrechte besitzt, bedeutet dieses nicht, dass das Produkt die Schutzrechte Dritter nicht verletzen könnte. Das Risiko, unwissentlich gegen Schutzrechte Dritter zu verstoßen, lässt sich durch das Durchführen einer Freedom-to-Operate Recherche/Analyse reduzieren. Bei dieser wird gezielt nach Schutzrechten mit Gültigkeit in dem Land gesucht, in dem das Produkt auf den Markt gebracht werden soll.

Nichtigkeitsklage, Löschungsklage, Lizenzierung

Wenn Schutzrechte Dritter einem Ihrer Produkte entgegenstehen, so werden Sie im Regelfall durch eine Freedom-to-Operate Recherche oder durch eine Abmahnung seitens des Schutzrechtsinhabers darauf aufmerksam. Aufgrund der Schutzrechtsinhaberschaft kann Ihnen dann das Anbieten, Inverkehrbringen und den Gebrauch Ihres Produkts verbieten.

Möglicherweise lässt sich eine Lizenzvereinbarung treffen, die Ihnen weniger schadet, als das Produkt ganz vom Markt zu nehmen.

Alternativ oder ergänzend können Sie eine Neuheitsrecherche durch Schorr IP durchführen lassen, in der wir nach neuheitsschädlichem Stand der Technik für das Schutzrecht des Wettbewerbers suchen. Lässt sich entsprechender Stand der Technik finden, kann das Schutzrecht des Wettbewerbers in einer Nichtigkeitsklage (Patent) oder Löschungsklage (Gebrauchsmuster/Marke) angegriffen und möglicherweise vernichtet werden. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch auch, mit diesem Wissen eine Lizenz zu günstigen Konditionen zu vereinbaren.

Recht – Im Rahmen des Möglichen

Entschlussfassung, Beratung und Umsetzung

Vor Gericht ist alles möglich – kein Verfahren ist wie das andere. Um daher einen Entschluss fassen zu können, ist eine sorgfältige Lagefeststellung und Analyse notwendig sowie das Prüfen und Aufzeigen von Möglichkeiten des eigenen Handelns. Oft stehen mehr als eine Handlungsoption zur Verfügung, die nach ihren Vor- und Nachteilen zu bewerten ist. Schorr IP unterstützt Sie in der Entschlussfassung, durch klare Analyse der Situation und durch eine differenzierte Darstellung der Möglichkeiten Ihres Handelns. Haben Sie dann einen Entschluss für die weitere Vorgehensweise getroffen, setzen wir diese für Sie um.

Arbeitnehmererfinderrecht

Aus Sicht des Arbeitgebers geht es im Arbeitnehmererfinderrecht zumeist darum, die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die zu beachten sind, wenn der Arbeitgeber eine von einem Arbeitnehmer gemachte Erfindung in Anspruch nehmen möchte, um damit die vermögenswerten Rechte an der Erfindung zu übernehmen. Neben den Anmelde- und Anbietungspflichten zählt zu den Pflichten des Arbeitgebers dann insbesondere die Vergütung des Arbeitnehmers für die von ihm gemachte Erfindung. Arbeitgeber unterstützen wir hier bereits bei der schlichten Umsetzung der komplexen gesetzlichen Vorschriften, wie insbesondere der pflichtgemäßen Abgabe notwendiger Erklärungen gegenüber dem Arbeitnehmer oder bei der Bestimmung einer angemessenen Erfindervergütung.

Vertretungsübernahme/Fristenkontrolle

Es gibt viele Gründe dafür, das eigenen Schutzrechtsportfolio im eigenen Unternehmen zu verwalten, sofern man über entsprechend geschulte Mitarbeiter mit ausreichend zeitlichen Ressourcen verfügt. Oft kann es jedoch effizienter sein, einen Teil der Schutzrechtsfamilien extern verwalten zu lassen. Bei kleineren Unternehmen, ohne eigene IP-Abteilung, oder bei Privatpersonen, ist eine externe Verwaltung nahezu die einzige Möglichkeit, das eigene Schutzrechtsportfolio zu verwalten, ohne gesetzliche Fristen zu versäumen und den Überblick zu behalten. Schorr IP übernimmt gerne die Vertretung Ihres Schutzrechtsportfolio und verwaltet Ihre Schutzrechte. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen werden Sie rechtzeitig vor Fristablauf über weitere notwendige Schritte informiert, über deren Erledigung wir uns kümmern werden.

Ihr Postfach läuft ohnehin schon über? Kein Problem, Sie bestimmen worüber und bei welcher Eskalationsstufe Sie informiert werden wollen und welche administrativen Tätigkeiten unsererseits Ihre Zeit nicht in Anspruch nehmen sollen.