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Entscheidungen - Gesetzesänderungen- Kurioses

BPatG: 20 W (pat) 28/13 – Blattgut

Blattgut
Verfahrensansprüchen kommt grundsätzlich ein anderer Schutzbereich zu als Vorrichtungsansprüchen. Selbst für den Fall, dass die Fassung des Vorrichtungsanspruchs dem Verfahrensanspruch im Hinblick auf die Gesamtheit der Merkmale inhaltlich nichts hinzufügt, hat der Patentanmelder ein Rechtsschutzbedürfnis an einem solchen Vorrichtungsanspruch, derdeshalb neben dem Verfahrensanspruch grundsätzlich zulässig ist (so auch BPatG Beschluss vom 16. Dezember 1987 31 W (pat) 5/8
7; BPatGE 29, 177; BPatG, Beschluss vom 17. August 1998 20 W (pat) 41/97 Elektronische Programmzeitschrift; BPatGE 40, 219). Die Entscheidung BGH X ZB 21/94 Handhabungsgerät (GRUR 1998, 130) betraf einen nicht verallgemeinerungsfähigen Fall, in dem das Rechtsschutzbedürfnis deshalb verneint wurde, weil sich der geltend gemachte Verfahrensanspruch nach Art einer bloßen Bedienungsanleitung in der bestimmungsgemäßen Verwendung der beanspruchten Vorrichtung erschöpfte. Diese Voraussetzung muss im Einzelfall positiv festgestellt werden.

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